Versicherungsmathematik [electronic resource] : Personenversicherung /

In Westeuropa, Nordarnerika und Japan entfallen im statistischen Mittel auf jeden Bürger mindestens ein Versicherungsvertrag, in einigen dieser Länder mehr als ein Versicherungsvertrag. Zu den in der Bevölkerung bekanntesten Versicherungen zählen die Lebensver­ sicherung, Krankenversicherung, KFZ-Versicherung, Unfallversiche­ rung, Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausrat­ versicherung und Tierversicherung. All diesen und den hier nicht aufgeführten Versicherungen ist ge­ mein, daß sie gewisse Personen vor den wirtschaftlich nachteiligen Folgen eines Ereignisses, dessen Eintritt oder dessen Zeitpunkt des Eintritts ungewiß ist, schützen sollen. So schützt der Lebensver­ sicherungsvertrag, abgeschlossen auf das Leben des Versorgers ei­ ner Familie, im Falle des Ablebens des Versorgers (hier ist der Eintritt des Ereignisses "Tod" sicher, sieht man von den in der Bibel beschriebenen Fällen einmal ab, der Zeitpunkt des Todes aller­ dings ist in der Regel nicht vorhersehbar) die Hinterbliebenen vor den wirtschaftlich nachteiligen Folgen. Der Haftpflichtversicherer schützt die versicherte Person, falls diese rechtswidrig und schuld­ haft einen Schaden verursacht hat, vor den wirtschaftlich nachtei­ ligen Folgen, die ihr durch die Ansprüche entstehen, die der Ge­ schädige an sie stellt. Der Versicherer kann dem Geschädigten den erlittenen Schaden ersetzen. Der Haftpflichtversicherer schützt die versicherte Person aber auch dadurch, daß er unbegründete Schaden­ ersatzansprüche von ihm abwendet.

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Main Authors: Wolfsdorf, Kurt. author., SpringerLink (Online service)
Format: Texto biblioteca
Language:ger
Published: Wiesbaden : Vieweg+Teubner Verlag : Imprint: Vieweg+Teubner Verlag, 1986
Subjects:Engineering., Engineering, general.,
Online Access:http://dx.doi.org/10.1007/978-3-322-96646-9
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spelling KOHA-OAI-TEST:2046312018-07-30T23:33:07ZVersicherungsmathematik [electronic resource] : Personenversicherung / Wolfsdorf, Kurt. author. SpringerLink (Online service) textWiesbaden : Vieweg+Teubner Verlag : Imprint: Vieweg+Teubner Verlag,1986.gerIn Westeuropa, Nordarnerika und Japan entfallen im statistischen Mittel auf jeden Bürger mindestens ein Versicherungsvertrag, in einigen dieser Länder mehr als ein Versicherungsvertrag. Zu den in der Bevölkerung bekanntesten Versicherungen zählen die Lebensver­ sicherung, Krankenversicherung, KFZ-Versicherung, Unfallversiche­ rung, Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausrat­ versicherung und Tierversicherung. All diesen und den hier nicht aufgeführten Versicherungen ist ge­ mein, daß sie gewisse Personen vor den wirtschaftlich nachteiligen Folgen eines Ereignisses, dessen Eintritt oder dessen Zeitpunkt des Eintritts ungewiß ist, schützen sollen. So schützt der Lebensver­ sicherungsvertrag, abgeschlossen auf das Leben des Versorgers ei­ ner Familie, im Falle des Ablebens des Versorgers (hier ist der Eintritt des Ereignisses "Tod" sicher, sieht man von den in der Bibel beschriebenen Fällen einmal ab, der Zeitpunkt des Todes aller­ dings ist in der Regel nicht vorhersehbar) die Hinterbliebenen vor den wirtschaftlich nachteiligen Folgen. Der Haftpflichtversicherer schützt die versicherte Person, falls diese rechtswidrig und schuld­ haft einen Schaden verursacht hat, vor den wirtschaftlich nachtei­ ligen Folgen, die ihr durch die Ansprüche entstehen, die der Ge­ schädige an sie stellt. Der Versicherer kann dem Geschädigten den erlittenen Schaden ersetzen. Der Haftpflichtversicherer schützt die versicherte Person aber auch dadurch, daß er unbegründete Schaden­ ersatzansprüche von ihm abwendet.I: Lebensversicherung -- 1 Finanzmathematik -- 2 Personengesamtheiten und Ausscheideordnungen -- 3 Leistungsbarwerte und Prämien -- 4 Deckungskapital -- 5 Einige Spezialitäten -- 6 Vertragsänderungen -- 7 Geschäftsplan -- 8 Überschuß -- II: Pensionsversicherung -- 1 Rechnungszins -- 2 Ausscheidewahrscheinlichkeiten -- 3 Leistungsbarwerte der Renten -- 4 Finanzierungsmethoden -- 5 Abschließende Bemerkungen -- III: Krankenversicherung -- 1 Die erwarteten Schäden -- 2 Beiträge -- 3 Alterungsrückstellung -- 4 Gewinnermittlung, -zerlegung und Beitragsanpassung -- 5 Berechnung neuer Beiträge -- IV: Pflegerenten- und Pflegefallversicherung -- Literatur -- Register.In Westeuropa, Nordarnerika und Japan entfallen im statistischen Mittel auf jeden Bürger mindestens ein Versicherungsvertrag, in einigen dieser Länder mehr als ein Versicherungsvertrag. Zu den in der Bevölkerung bekanntesten Versicherungen zählen die Lebensver­ sicherung, Krankenversicherung, KFZ-Versicherung, Unfallversiche­ rung, Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausrat­ versicherung und Tierversicherung. All diesen und den hier nicht aufgeführten Versicherungen ist ge­ mein, daß sie gewisse Personen vor den wirtschaftlich nachteiligen Folgen eines Ereignisses, dessen Eintritt oder dessen Zeitpunkt des Eintritts ungewiß ist, schützen sollen. So schützt der Lebensver­ sicherungsvertrag, abgeschlossen auf das Leben des Versorgers ei­ ner Familie, im Falle des Ablebens des Versorgers (hier ist der Eintritt des Ereignisses "Tod" sicher, sieht man von den in der Bibel beschriebenen Fällen einmal ab, der Zeitpunkt des Todes aller­ dings ist in der Regel nicht vorhersehbar) die Hinterbliebenen vor den wirtschaftlich nachteiligen Folgen. Der Haftpflichtversicherer schützt die versicherte Person, falls diese rechtswidrig und schuld­ haft einen Schaden verursacht hat, vor den wirtschaftlich nachtei­ ligen Folgen, die ihr durch die Ansprüche entstehen, die der Ge­ schädige an sie stellt. Der Versicherer kann dem Geschädigten den erlittenen Schaden ersetzen. Der Haftpflichtversicherer schützt die versicherte Person aber auch dadurch, daß er unbegründete Schaden­ ersatzansprüche von ihm abwendet.Engineering.Engineering.Engineering, general.Springer eBookshttp://dx.doi.org/10.1007/978-3-322-96646-9URN:ISBN:9783322966469
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description In Westeuropa, Nordarnerika und Japan entfallen im statistischen Mittel auf jeden Bürger mindestens ein Versicherungsvertrag, in einigen dieser Länder mehr als ein Versicherungsvertrag. Zu den in der Bevölkerung bekanntesten Versicherungen zählen die Lebensver­ sicherung, Krankenversicherung, KFZ-Versicherung, Unfallversiche­ rung, Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausrat­ versicherung und Tierversicherung. All diesen und den hier nicht aufgeführten Versicherungen ist ge­ mein, daß sie gewisse Personen vor den wirtschaftlich nachteiligen Folgen eines Ereignisses, dessen Eintritt oder dessen Zeitpunkt des Eintritts ungewiß ist, schützen sollen. So schützt der Lebensver­ sicherungsvertrag, abgeschlossen auf das Leben des Versorgers ei­ ner Familie, im Falle des Ablebens des Versorgers (hier ist der Eintritt des Ereignisses "Tod" sicher, sieht man von den in der Bibel beschriebenen Fällen einmal ab, der Zeitpunkt des Todes aller­ dings ist in der Regel nicht vorhersehbar) die Hinterbliebenen vor den wirtschaftlich nachteiligen Folgen. Der Haftpflichtversicherer schützt die versicherte Person, falls diese rechtswidrig und schuld­ haft einen Schaden verursacht hat, vor den wirtschaftlich nachtei­ ligen Folgen, die ihr durch die Ansprüche entstehen, die der Ge­ schädige an sie stellt. Der Versicherer kann dem Geschädigten den erlittenen Schaden ersetzen. Der Haftpflichtversicherer schützt die versicherte Person aber auch dadurch, daß er unbegründete Schaden­ ersatzansprüche von ihm abwendet.
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